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Allgemeine Geschäftsbedingungen
des Hotel Villa Röhl
- nachfolgend "HOTEL" genannt -

- Alle genannten Preise sind Endpreise inkl. Bedienung und gesetzlicher Mehrwertsteuer.
- Die ortsübliche Kurtaxe wird gesondert berechnet.
- Frühstück von unserem Buffet von 08:00 bis 10:30 Uhr im Preis inklusiv.
- 3-Gang-Halbpension-Abendessen von 17:30 bis 20:30 Uhr im Restaurant.
- Die Zimmer stehen am Anreisetag ab ca. 14:30 Uhr zur Verfügung.
- Am Abreisetag steht Ihnen das Zimmer bis 11:00 Uhr zur Verfügung.
- Großer beleuchteter Parkplatz am Haus (Platzgarantie nicht möglich/ 7,50 € pro Tag ).
- Wir empfehlen eine Reiserücktrittsversicherung (wir erheben Stonogebühren).
- Halbpension bei Mindestaufenthalt von 3 Tagen.
- Nicht eingenommene Mahlzeiten der Halbpension werden mit 5,00 € vergütet.
- Preisänderungen bleiben vorbehalten.
- Individuelle Angebote für Gruppen und Vereine unterbreiten wir Ihnen gerne auf Wunsch.
- Romantische Herbst-und Winterarrangements gestalten wir nach Ihren Wünschen.

- Zwischen dem Gast und dem HOTEL kommt ein Vertrag nach Maßgabe der nachfolgenden Bedingungen zustande, sofern das/die Zimmer, Räume, Flächen, sonstige Leistungen bestellt und zugesagt wurden. Das Gleiche gilt, wenn Reservierungen schriftlich bestätigt und eine Rückbestätigung durch den Gast erfolgte.
- Wird für die Reservierung eine Anzahlung oder Vorauszahlung erbeten und diese nicht fristgerecht innerhalb der vereinbarten Frist gezahlt, so ist die Reservierungszusage gegenstandslos.
- Ist der Besteller Vollkaufmann und handelt hierfür von ihm angemeldete Gäste/Teilnehmer, so hat er für die hierdurch begründeten Verbindlichkeiten einzustehen.
- Weicht die Reservierungsbestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so wird der Inhalt der Reservierungsbestätigung Vertragsinhalt, sofern der Gast nicht unverzüglich widersprochen hat, spätestens mit der Annahme der Leistungen.
- Bei Anmeldung von mehreren Personen, von Gruppen, Reise-, Seminar- und Konferenzveranstaltungen sind bis 3 Tage vor Ankunft bzw. Veranstaltung die Anzahl und ggf. Teilnehmerlisten mitzuteilen. Politische Veranstaltungen sind bei der Anmeldung deutlich zu kennzeichnen.
- Die Überlassung von Räumen, Vitrinen und sonstigen Flächen erfolgt entgeltlich. Die Überlassung derselben an Dritte ist nur mit Zustimmung durch das HOTEL zulässig.



Es gelten die Bestimmung wie geregelt im Gastaufnahmevertrag der DEHOGA.



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